11-03-2026, 20:48
Leider hab ich mich 1 Jahr zu spät auf dieses Forum angemeldet, aber ich kann Nappo da nur zustimmen. Aus heutiger Sicht würde ich es auf ein Gerichtstermin ankommen lassen .
Unterhalt für die 18 jährigen einstellen und unters Kopfkissen legen . Falls Mann wirklich das geforderte zahlen muss, dann unters Kopfkissen greifen und rückwirkend zahlen . Natürlich entstehen auch Gerichtskosten, aber diesen Spaß würde ich mir gönnen .
Unterhalt für die 18 jährigen einstellen und unters Kopfkissen legen . Falls Mann wirklich das geforderte zahlen muss, dann unters Kopfkissen greifen und rückwirkend zahlen . Natürlich entstehen auch Gerichtskosten, aber diesen Spaß würde ich mir gönnen .

