Gestern, 16:45
Einen Minijob gibt NIE an. Nicht bei einer Auskunft. Nicht sonstwo. Nicht bei Gericht. Nicht gegenüber dem eigenen Anwalt. Ein Mini-Job wird nicht gefunden! Er ist durch die pauschale Abgabe des Arbeitgebers abgegolten und somit steuerlich irrelevant. Aufgrund dieser Tatsache, wird er auch in einer Steuererklärung nicht angegeben. Einnahmen daraus fließen auf ein unbekanntes zweites Konto, das jeder haben sollte. Der Einzige, der was vom Minijob weiß, ist die Bundesknappschaft. Und da fragt niemand an. Ich kenne keinen einzigen Fall! Schlicht, weil Soz-Päds, Anwälte und Co, entweder zu faul, zu blöd oder Beides sind.
Das Restrisiko liegt darin, dass die Ex davon erfährt, Entweder über die Kinder, die was mit bekommen, oder wenn sie dort tankt, wo du aushilfst.
Dein erster Schritt ist aber erst mal:
Keine Vaterschaftsurkunde unterschreiben
Vaterschaftstest machen. Glaub mir, die Dunkelziffer von Kuckuckskindern ist sehr hoch und wer sich plötzlich trennt, hat oft auch dunkle Gründe.
Den Mindestunterhalt kann man dann schon mal unterm Kopfkissen zurück behalten, falls der Test in Deine Richtung zeigt, denn dann zahlst du rückwirkend
Das Restrisiko liegt darin, dass die Ex davon erfährt, Entweder über die Kinder, die was mit bekommen, oder wenn sie dort tankt, wo du aushilfst.
Dein erster Schritt ist aber erst mal:
Keine Vaterschaftsurkunde unterschreiben
Vaterschaftstest machen. Glaub mir, die Dunkelziffer von Kuckuckskindern ist sehr hoch und wer sich plötzlich trennt, hat oft auch dunkle Gründe.
Den Mindestunterhalt kann man dann schon mal unterm Kopfkissen zurück behalten, falls der Test in Deine Richtung zeigt, denn dann zahlst du rückwirkend

