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Vom Wechselmodell zur Residenz - und nun?
#5
Danke soweit für den Einblick...aber was bringt das jetzt? Dem Gericht war das alles egal. (Das Kindergeld wird der Mutter ohnehin nicht ausgezahlt, sie ist ja BG-Empfängerin)

(24-03-2026, 00:09)p__ schrieb:
(23-03-2026, 22:28)Berry schrieb: Denn sie habe Angst, das Kind zu verlieren und sie hätte hier in D ja nichts anderes

Da war sie wenigstens ehrlich. Ist selten bei diesen Importdamen aus dem fernen Osten.

Ist ja nun weit fortgeschritten. Eilverfahren, voller Einsatz der Helferindustrie, bereits Familienberatung, typischer Verlauf. Es gibt kaum mehr Möglichkeiten. Die Chancen stehen nicht gut, dass du zurück ins Wechselmodell kommst. Man wird auf eine Einigung drängen und das gibt dann im Ergebnis den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Was du jetzt tust, hängt wesentlich davon ab, wie sehr du gewillt bist, bei der Familienberatung den braven Pudel zu spielen und da überhaupt mitzumachen. Ich würde das schon noch durchziehen, diesen Einsatz leisten und das Familienberatungstheater mitspielen. Dann aber nicht mehr, wenn dabei wieder mal ein Fast-Wechselmodell mit viel mehr Stress für das Kind verordnet werden soll und mehr nicht drin ist. Das würde ich dann ablehnen, entweder echtes Wechselmodell mit geraden und ungeraden Wochen oder ein 14-Tage-Wochenendumgang.

Die Probleme sind alle vorher schon kulminiert, daran ist nichts mehr zu ändern. Das sah nach neuer Familie bei dir aus, in die du auch gleich das Kind einbezogen hast, für Exen ist das roter Alarm. Die Vorstufe davon, dass das Kind ganz weg ist und damit auch Ressourcen und Existenzberechtigung.

Ja, da hast du wohl Recht....man wird sehen, inwiefern die Familienberatung sinnvoll ist und was die Anwältin jetzt rät.
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RE: Vom Wechselmodell zur Residenz - und nun? - von Berry - 24-03-2026, 00:14

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