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Vom Wechselmodell zur Residenz - und nun?
#7
(24-03-2026, 00:20)p__ schrieb: Bringen tut jetzt nichts mehr viel, wie schon gesagt. Ich hatte das so verstanden, dass die Familienberatung verordnet wurde mit dem Ziel, dort zu einer Einigung unter den Eltern zu kommen. Scheitert das, gilt das was Gericht beschliesst bzw. beschlossen hat. Und da das Wechselmodell bereits gekippt ist...

Es ist also mehr ein Nachspiel. Zu "kämpfen" ist da nichts mehr.


Genau, laut Gericht soll das Wechselmodell über die Familienberatung wieder hergestellt werden. Aber es scheint so zu sein, dass dies nur geht, wenn BEIDE Eltern zustimmen. Dies hat die Mutter nicht gemacht, also wars das jetzt für den Vater, ja? (Man vermutet mittlerweile sehr stark, dass ihr diese Kontra-Taktik von ihrer Anwältin empfohlen wurde. Nach dem Motto, einfach durchhalten und alles ablehnen, dann bekommen Sie alles, was Sie wollen.)
Da es ein Eilverfahren war, was kurzfristig Ruhe bringen sollte, gab es ein wenig Hoffnung - auch weil die Anwältin meinte, dass weitere Dinge in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden könnten.
Gab es denn überhaupt schon einmal Jemanden, wo die Wiederherstellung des WM geklappt hat?
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RE: Vom Wechselmodell zur Residenz - und nun? - von Berry - 24-03-2026, 00:28

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