24-03-2026, 11:46
Das Familienrecht ist voll aufs Residenzmodell fixiert. Das steht auch ausdrücklich so drin: § 1684 BGB sieht nur ein Recht auf Umgang vor, kein Recht auf gemeinsame Betreuung. Die letzte Änderung passierte vor knapp 20 Jahren, da wurde das Umgangsrecht zusätzlich eingeschränkt und mehrere weitere Figuren aus der Helferindustrie samt ihrer Vergütung hineingezwungen. Das ist alles so unterirdisch, dass mein offener Kommentar dazu strafbar wäre.

