24-03-2026, 12:31
Du bist die Dame, zu der er gezogen ist bzw. wollte? Das wird nicht einfach. Halte dich sehr im Hintergrund. Eifersucht der Ex ist ein starkes Agens, auch wenn sie nur unter der Oberfläche wühlt. Häufig wird das übers Kind übertragen. Das Kind erzählt der Mutter freimütig von der anderen Wohnung, von der netten Berry und was sie gemacht haben. Das heizt ihr ein. Und mit dem Wechselmodell hat sie auch sogleich ein Hauptziel, das gekippt werden muss, denn es ist für sie der Schleichweg, über den das Kind in eine neue Familie entwischt.
Damit verstehst du auch, wieso es ziemlich aussichtslos ist, die Ex von der Wiedereinführung des Wechselmodells zu überzeugen. Das stellt für sie nicht nur ein menschliches, finanzielles, pädagogisches Problem dar. Da steht noch mehr Dunkelheit dahinter, an die mit Elterngesprächen nicht heranzukommen ist.
Beim Geld, Betriebskosten Wohnung, das muss der Vater im Innenverhältnis geltend machen. Hat er das nicht getan bei der Scheidung? Wenn er nichts geltend macht, gilt das als Geschenk, dann bleibt es sein Problem. Und die Privatschule ist Mehrbedarf. Wenn die Eltern nichts haben, haben sie eben nichts und die Rechnung kann nicht bezahlt werden. Auch ein Gericht kann daran nichts ändern.
Wenn der Vater etwas Machiavelli kann (leider selten bei Herren, die auf Zierfische hereinfallen, bei denen regieren mehr die eigenen Träume statt Berechnung), kann er versuchen, solche Zwänge zur Gegenerpressung zu nutzen. Wenn er es schaffen würde, Geld aus gewissen Quellen aufzutreiben, (Nebentätigkeit, Verwandtschaft, egal), könnte er sich ja überreden lassen, nach einer konsensfähigen festen und eingehaltenen Umgangsregelung oder sogar einem erneuten Wechselmodell die Privatschule weiter zu bezahlen.
Wenn nicht, dann rate ich zu einem harten Aufprall. Blockieren, nichts freiwilig geben, ins leere laufen lassen. Das sind dann alles Probleme der Mutter. Wenn ihm die Kündigung des Mietvertrages nicht gerichtlich verboten wurde, dann auch kündigen. Aber dazu sind die meisten zu weich. "Denk mal einer an das Kiiiind". Ja, das Kind. das ist die Beute der Ex und der Vater ist dafür ausdrücklich der Verantwortung enthoben worden. Also, geliefert wie bestellt. Und wie gesagt, düstere Folgen erhöhen auch die Kompromissbereitschaft.
Damit verstehst du auch, wieso es ziemlich aussichtslos ist, die Ex von der Wiedereinführung des Wechselmodells zu überzeugen. Das stellt für sie nicht nur ein menschliches, finanzielles, pädagogisches Problem dar. Da steht noch mehr Dunkelheit dahinter, an die mit Elterngesprächen nicht heranzukommen ist.
Beim Geld, Betriebskosten Wohnung, das muss der Vater im Innenverhältnis geltend machen. Hat er das nicht getan bei der Scheidung? Wenn er nichts geltend macht, gilt das als Geschenk, dann bleibt es sein Problem. Und die Privatschule ist Mehrbedarf. Wenn die Eltern nichts haben, haben sie eben nichts und die Rechnung kann nicht bezahlt werden. Auch ein Gericht kann daran nichts ändern.
Wenn der Vater etwas Machiavelli kann (leider selten bei Herren, die auf Zierfische hereinfallen, bei denen regieren mehr die eigenen Träume statt Berechnung), kann er versuchen, solche Zwänge zur Gegenerpressung zu nutzen. Wenn er es schaffen würde, Geld aus gewissen Quellen aufzutreiben, (Nebentätigkeit, Verwandtschaft, egal), könnte er sich ja überreden lassen, nach einer konsensfähigen festen und eingehaltenen Umgangsregelung oder sogar einem erneuten Wechselmodell die Privatschule weiter zu bezahlen.
Wenn nicht, dann rate ich zu einem harten Aufprall. Blockieren, nichts freiwilig geben, ins leere laufen lassen. Das sind dann alles Probleme der Mutter. Wenn ihm die Kündigung des Mietvertrages nicht gerichtlich verboten wurde, dann auch kündigen. Aber dazu sind die meisten zu weich. "Denk mal einer an das Kiiiind". Ja, das Kind. das ist die Beute der Ex und der Vater ist dafür ausdrücklich der Verantwortung enthoben worden. Also, geliefert wie bestellt. Und wie gesagt, düstere Folgen erhöhen auch die Kompromissbereitschaft.

