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Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen
#11
(15-01-2026, 10:05)Nappo schrieb: Kindesunterhalt wird bei Arbeitnehmern grundsätzlich im Mittel der letzten 12 Monate - also der Durchschnitt - ausgerechnet. Da jetzt (!) monatlich aufgeschlüsselt der Betrag aus dem streitgegenständlichen Zeitraum 2015-2020 ausgezahlt wird, wird die Gegenseite das auf jeden Fall unterhaltserhöhend verlangen - aber das ist eben nur die Gegenseite.

Es ist aber grundsätzlich auch so, dass sich Kindesunterhalt nach der nachhaltigen und aktuellen Leistungsfähigkeit berechnet und nicht nach einmaligen Sondereffekten. Nachgezahltes Arbeitsentgeld ist aber keine Abfindung. Also ist es ein Einkommenszuwachs. Die Gegenseite wird sagen, dass es monatlich zufließt, also mit einberechnet werden muss. Das ist m.E. falsch, weil es nicht dauerhaft (!) zufließt und kein nachhaltiger Einkommenszuwachs ist.

Ich denke, dass ein Gericht - wenn man keinen lustlosen und dauerhaft verblödeten Richter in 1. Instanz vorfindet - die monatlichen Zuflüsse zwar berechnen würde, aber der zeitlich begrenzte Mehrbetrag nicht zu einer dauerhaften Hochstufung führen darf. Ansonsten solltest du auf jeden Fall in die Beschwerdeinstanz gehen.

Kindesunterhalt gilt auch zukunftsbezogen. Und läuft die Zahlung noch z.B. 12 Monate und ist dann dein Gehalt nachvollziehbar geringer, ist die dauerhafte Miteinbeziehung unzulässig.

Ward ihr verheiratet?

Da am Ende das Ganze bei einem Anwalt landet (Anwaltspflichtr/Unterhalt), solltest du parallel immer darauf achten, dass er auch vernünftig argumentiert.

Ok. Die Gegenseite hat einen Tag vor dem Getichtstermin geantwortet und möchte die einmalige Zahlung  natürlich mit einberechnen für den Kindesunterhalt oder wenn das Gericht das ablehnt eine hälftige Auszahlung. Zur Erinnerung : Azs einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber habe ich monatlich aufgeschlüsselt für die Zeit 2017-2020 eine Einmalzahlung von über 30K erhalten. Der Zeitraum des Rechtsstreites fällt noch in die Ehe. 
Die Zahlung erfolgte 2025. Das ist nach der Trennung. Begründet wird die beantragte Zurechnung mit dem sogenannten Zuflussprinzip. Dieses besagt m.E. , dass Einkommen im tatsächlich geflossenen Zeitraumzu berücksichtigen ist. 
Hat jemand Ideen, wie man dagegen argumentieren kann und wie ist der Wunsch nach Aufteilung zu sehen? 
Dankeschön
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RE: Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen - von bigpuster - 24-03-2026, 13:40

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