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Vom Wechselmodell zur Residenz - und nun?
#17
Wenn sie gar nichts verdient und er wenig, dann auf jeden Fall. Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich steigen immer nur weiter an, bei jedem Einkommensunterschied. Steckengebliebene Scheidungen werden immer nur noch teurer und werfen kein gutes Licht auf den, der das nicht ernst nahm.

Der Scheidungsantrag wird ja sofort angenommen, weil die Trennungszeit rum ist. Im Scheidungsantrag beantragt werden kann dann ebenfalls das andere Zeug, z.B. das mit der Wohnung. Das Argument, sie hätte kein Geld zieht nicht, selbst wenn sie deswegen nichts zahlt, so zahlt der Vater und das vermindert sein bereites Einkommen, was von Arbeitsagentur bis Zugewinnausgleich weitere Folgen hat. Es ist Aufgabe seines Anwalts, ihn darüber aufzuklären.
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RE: Vom Wechselmodell zur Residenz - und nun? - von p__ - 24-03-2026, 15:21

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