24-03-2026, 16:51
(24-03-2026, 15:21)p__ schrieb: Wenn sie gar nichts verdient und er wenig, dann auf jeden Fall. Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich steigen immer nur weiter an, bei jedem Einkommensunterschied. Steckengebliebene Scheidungen werden immer nur noch teurer und werfen kein gutes Licht auf den, der das nicht ernst nahm.
Der Scheidungsantrag wird ja sofort angenommen, weil die Trennungszeit rum ist. Im Scheidungsantrag beantragt werden kann dann ebenfalls das andere Zeug, z.B. das mit der Wohnung. Das Argument, sie hätte kein Geld zieht nicht, selbst wenn sie deswegen nichts zahlt, so zahlt der Vater und das vermindert sein bereites Einkommen, was von Arbeitsagentur bis Zugewinnausgleich weitere Folgen hat. Es ist Aufgabe seines Anwalts, ihn darüber aufzuklären.
Alles klar, danke dir! Die Mutter drängt auf die Scheidung, allerdings mit nur einem Anwalt (bei ihr, da sie im BG ist) und sie meinte mal, die noch offenen Ausstände an sie sollen dann einfach ins Trennungsvermögen der Scheidung aufgenommen werden. (Ich zeige metaphorisch mehrere Vögel)
Könnte die Weigerung, die Privatschule weiterhin zu bezahlen, dem Vater iwie negativ ausgelegt werden? Ich vermute, die Mutter könnte dann erneut klagen und dies nutzen, um den Umgang weiter einzuschränken. Selbst die Beiständin meinte ja, dass der Vater dann eben die Privatinsolvenz beantragen solle, denn das Kind dürfe unter gar keinen Umständen die Schule wechseln, da dies ein sicherer Ort für sie ist.

