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Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen
#27
"Aber ist die Nachzahlung nicht schon irgendwie vor Auszahlung vorab versteuert worden?"

Radio Eriwan: Prinzipiell Ja, aber: In gewisser Weise errechnet das Lohnbuchhaltungsprogramm natürlich die abzuführende Lohnsteuer. Auch bei zusätzlichen Einmalzahlungen.
Brutto / Netto halt... Würde das aber immer zu 100% stimmen, bräuchte man gar keine Einkommensteuererklärung ,-)

Das sind Schätzungen, die - mehr oder weniger gut ausgerechnet - durch die Steuererklärung quasi abgerechnet werden. Eine Steuererklärung berücksichtigt den individuellen Steuerfall, der durch Freibeträge, absetzbare Beträge u.v.m. ja immer unterschiedlich ist. Da die Abfindung das Jahreseinkommen und die Progression beeinflusst, ist das erst durch die Erklärung genau errechnet.

Steuerklasse 1 impliziert i.d.R. eine Rückerstattung / Gutschrift. Das wissen die Anwälte und angeschlossenes Gesocks sehr gut. Die Nachzahlung erhöht aber den Steuersatz und den kann die Lohnbuchhaltung vorher nicht wissen. Insofern ist mit einer Nachzahlung zu rechnen.

Diese Steuerprogramme sind ja sowieso ganz nett, denn die zu erwartende Nachzahlung/Rückerstattung wird vorher ausgewiesen. Hat man richtig eingetippt, passt das meistens sehr genau.
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RE: Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen - von Nappo - 27-03-2026, 19:44

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