28-03-2026, 21:19
Absehbare Einkommensveränderungen in der Zukunft begründen keinen Beschluss, der sagt "In drei Jahren nur Stufe X-3". Das muss erst eintreten. Man kann nur versuchen, den Betrag zu befristen, im Antrag. Wird aber meist auch abgelehnt.
Vergiss nicht, dass da noch ein Anwalt (Anwaltspflicht) in drei Jahren seine Wampe mit deinem Geld mästen will.
Vergiss nicht, dass da noch ein Anwalt (Anwaltspflicht) in drei Jahren seine Wampe mit deinem Geld mästen will.
