19-09-2009, 11:23
Das Familiengericht hat von mir ein Jahr lang Gehaltsnachweise über mein Einkommen erhalten.
Mein Bruttogehalt betrug in dieser Zeit nicht 2200 Euro sondern 1800 Euro (netto 1220 Euro) bei 75 % Stelle.
Ich fügte ein orthopädisches Attest bei, aus dem hervorgeht, dass ich wegen meiner Behinderung 75 % arbeiten kann.
Ich habe einen Schwerbehíndertenausweis bei 60 GdB gültig bis 2018.
Dem Familiengericht habe ich ausserdem vorgeschlagen einen Gutachter mit einzubeziehen, und verschiedene Gutachteradressen mitgeteilt.
Meine Umgangskosten betragen 134.- Euro Fahrkosten, ich habe eine größere Wohnung mit Kinderzimmer, andere Umgangskosten, Umgang mit meiner Tochter habe ich alle 14 Tage 3 Tage (gerade Kalenderwochen) und alle ungeraden Kalenderwochen habe ich meine Tochter einen Tag, daneben noch Feiertage.
Mein Bruttogehalt betrug in dieser Zeit nicht 2200 Euro sondern 1800 Euro (netto 1220 Euro) bei 75 % Stelle.
Ich fügte ein orthopädisches Attest bei, aus dem hervorgeht, dass ich wegen meiner Behinderung 75 % arbeiten kann.
Ich habe einen Schwerbehíndertenausweis bei 60 GdB gültig bis 2018.
Dem Familiengericht habe ich ausserdem vorgeschlagen einen Gutachter mit einzubeziehen, und verschiedene Gutachteradressen mitgeteilt.
Meine Umgangskosten betragen 134.- Euro Fahrkosten, ich habe eine größere Wohnung mit Kinderzimmer, andere Umgangskosten, Umgang mit meiner Tochter habe ich alle 14 Tage 3 Tage (gerade Kalenderwochen) und alle ungeraden Kalenderwochen habe ich meine Tochter einen Tag, daneben noch Feiertage.