29-04-2026, 18:33
Also, formulieren kann man da schon erst mal was ohne Anwalt. Aber ich sehe ihn in der Ferne...
Ich persönlich würde dem Anwalt schreiben, dass die Auskunftserteilung offensichtlich nicht vollständig ist weil unschlüssig und daher nicht glaubhaft. Er legt - was man dem Schreiben entnehmen kann - lediglich eine Abrechnung aus Dezember 2025 vor, der Du selbst die Jahreswerte entnehmen sollst. Das ist zwar grundsätzlich möglich, ist aber keine vollständige Auskunft. Von Dir will er ja auch alle 12 Gehaltsbescheinigungen ,-)
Abrechnungen von Januar - April 2026 fehlen. Verlangen!
Weiterhin stellt sich die Frage, wovon die Mutter überhaupt lebt. Sie zahlt für Kredite insg. 681,71 € monatlich - welche nicht belegt sind - und verdient angeblich nur 445 € im Monat. Wovon wird der Kühlschrank gefüllt? Von Luft und Liebe?
Den 200 € Privatkredit kaufe ich sowieso niemandem ab. Ist auch nicht belegt.
Ebenso würde ich auch die Vorlage der Steuererklärung ihrerseits fordern. Nur daraus, ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Ansonsten kann der Dir ja viel erzählen.
Dann forsche mal nach, ob solche Leute wie Deine Tochter, die solche Maßnahmen machen, nicht von irgendwoher eine der zahlreichen Sozialleistungen bekommt. Das unterstellst Du dann als in der Auskunft fehlend.
Dann habe ich mir Deinen Kommentar vom 06.10.2025 angesehen. Das ist m.E. nach keine wirksame Inverzugsetzung. Das würde ich einfach so mitteilen, auch wenn man sich darüber streiten wird.
Ist Deine Whatsapp so eingestellt, dass der Absender nicht erkennen kann, ob du sie gelesen hast, ist die WhatsApp sowieso wirkungslos. Der Absender müsste - sofern es sich um eine wirksame Inverzugsetzung handelt - Beweis antreten und zwar durch Vorzeigen der WhatsApp auf dem die beiden blauen Häkchen zu erkennen sind. Aber das ist für später... ,-)
Also jag den erst mal vor dir her. Und dann schau was kommt....
Ich persönlich würde dem Anwalt schreiben, dass die Auskunftserteilung offensichtlich nicht vollständig ist weil unschlüssig und daher nicht glaubhaft. Er legt - was man dem Schreiben entnehmen kann - lediglich eine Abrechnung aus Dezember 2025 vor, der Du selbst die Jahreswerte entnehmen sollst. Das ist zwar grundsätzlich möglich, ist aber keine vollständige Auskunft. Von Dir will er ja auch alle 12 Gehaltsbescheinigungen ,-)
Abrechnungen von Januar - April 2026 fehlen. Verlangen!
Weiterhin stellt sich die Frage, wovon die Mutter überhaupt lebt. Sie zahlt für Kredite insg. 681,71 € monatlich - welche nicht belegt sind - und verdient angeblich nur 445 € im Monat. Wovon wird der Kühlschrank gefüllt? Von Luft und Liebe?
Den 200 € Privatkredit kaufe ich sowieso niemandem ab. Ist auch nicht belegt.
Ebenso würde ich auch die Vorlage der Steuererklärung ihrerseits fordern. Nur daraus, ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Ansonsten kann der Dir ja viel erzählen.
Dann forsche mal nach, ob solche Leute wie Deine Tochter, die solche Maßnahmen machen, nicht von irgendwoher eine der zahlreichen Sozialleistungen bekommt. Das unterstellst Du dann als in der Auskunft fehlend.
Dann habe ich mir Deinen Kommentar vom 06.10.2025 angesehen. Das ist m.E. nach keine wirksame Inverzugsetzung. Das würde ich einfach so mitteilen, auch wenn man sich darüber streiten wird.
Ist Deine Whatsapp so eingestellt, dass der Absender nicht erkennen kann, ob du sie gelesen hast, ist die WhatsApp sowieso wirkungslos. Der Absender müsste - sofern es sich um eine wirksame Inverzugsetzung handelt - Beweis antreten und zwar durch Vorzeigen der WhatsApp auf dem die beiden blauen Häkchen zu erkennen sind. Aber das ist für später... ,-)
Also jag den erst mal vor dir her. Und dann schau was kommt....

