29-04-2026, 18:45
Noch eine Ergänzung zu dem bereits gesagten:
Für eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) über das BNW (Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft) kann man finanzielle Unterstützung erhalten. Das Geld kommt dabei in der Regel nicht direkt vom BNW, sondern von einem Kostenträger (z.B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit), den das BNW bei der Antragstellung unterstützt.
Wurde das durch die Tochter nachgewiesen? Dieses Geld mindert den Bedarf, falls einer besteht.
Für eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) über das BNW (Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft) kann man finanzielle Unterstützung erhalten. Das Geld kommt dabei in der Regel nicht direkt vom BNW, sondern von einem Kostenträger (z.B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit), den das BNW bei der Antragstellung unterstützt.
Wurde das durch die Tochter nachgewiesen? Dieses Geld mindert den Bedarf, falls einer besteht.
