Gestern, 09:02
Ist bei der Teilhabe Maßnahme abschätzbar, wie hoch ihre Vergütung ist?
Ich glaube ich würde es sogar stärker formulieren. "Immer" statt "in der Regel".
Mittlerweile würde ich sogar soweit gehen einfach eine Zahl zu erfinden: 1200€, genannt in persönlichem Gespräch (mit mir
)
Wenn du den Unterhaltsanspruch bestreitest würde ich die haben Belege eher weglassen mit der Begründung, das sie erstmal die Bedürftigkeit nachweisen muss. Trotzdem natürlich auf BAföG und Belege der Mutter hinweisen.
Ich glaube ich würde es sogar stärker formulieren. "Immer" statt "in der Regel".
Mittlerweile würde ich sogar soweit gehen einfach eine Zahl zu erfinden: 1200€, genannt in persönlichem Gespräch (mit mir
)Wenn du den Unterhaltsanspruch bestreitest würde ich die haben Belege eher weglassen mit der Begründung, das sie erstmal die Bedürftigkeit nachweisen muss. Trotzdem natürlich auf BAföG und Belege der Mutter hinweisen.

