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Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten
#98
(Gestern, 09:02)Nintendo schrieb: Wenn du den Unterhaltsanspruch bestreitest würde ich die haben Belege eher weglassen mit der Begründung, das sie erstmal die Bedürftigkeit nachweisen muss. Trotzdem natürlich auf BAföG und Belege der Mutter hinweisen.

Um den Auskunftsanspruch auszulösen ist die Schwelle sehr niedrig. Es gilt die typische Denkweise des Juristengesockses: Schrankenlos freie Bahn für "Erst mal gucken, was der so hat". Auskunft muss man praktisch immer geben. Es nutzt auch nichts, wenn auch der Unterhaltsbegehrende Auskunft geben muss und das unvollständig tut oder verweigert wird. Es geht dann vor Gericht und wird für alle teuer. Auch bei anteiligen Unterhaltsansprüchen wie bei volljährigen Kindern und Eltern blockiert die Weigerung eines Elternteils nicht den Auskunftsanspruch gegen den anderen Elternteil.

Ist also schon besser, die eigene Auskunft vollständig zu geben. Da kommt man nicht drum rum.
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RE: Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten - von p__ - Gestern, 09:50

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