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Unterhalt, gerichtliche Verfügung, ALG2
#5
Herzlich willkommen im Forum.
Ja aufstocken wäre am sinnvollsten.
Am besten wäre noch eine Umgangsvereinbarung
Für das Kind.
Das zahlt auch das Jobcenter ( 20 Cent pro Kilometer)
Bei nicht erwerbstätigen singt auch der Selbstbehalt.
Ein weiteres Kind wäre nicht so hilfreich, weil in einer intakten Beziehung
Wohl bei beiden Eltern das Einkommen, berücksichtigt wird.
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RE: Unterhalt, gerichtliche Verfügung, ALG2 - von Alimen T - 14-05-2026, 23:01

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