Gestern, 21:51
Da kann ich dich beruhigen. Diese hochtrabenden Worte verschlechtern nicht das Geringste. Die Ansprüche richten sich nach dem Unterhaltsrecht, durch die Überleitung nimmt sie nur jemand anders wahr, das ist weder Vor- noch Nachteil für dich.
Beim Betreuungsunterhalt wirst du wenig zu befürchten haben, Kindesunterhalt siehe faq und Forum. Klar, dass das eine massive Stressituation ist. Ich habe jetzt dein genaues Einkommen nicht mehr im Kopf, aber wenns für Kindesunterhalt nicht reicht, kannst du locker aufstocken. Jetzt sogar besser, weil du nicht in Bedarfsgemeinschaft mit einer Dritten lebst.
Beim Betreuungsunterhalt wirst du wenig zu befürchten haben, Kindesunterhalt siehe faq und Forum. Klar, dass das eine massive Stressituation ist. Ich habe jetzt dein genaues Einkommen nicht mehr im Kopf, aber wenns für Kindesunterhalt nicht reicht, kannst du locker aufstocken. Jetzt sogar besser, weil du nicht in Bedarfsgemeinschaft mit einer Dritten lebst.

