Gestern, 22:07
(Gestern, 21:51)p__ schrieb: Da kann ich dich beruhigen. Diese hochtrabenden Worte verschlechtern nicht das Geringste. Die Ansprüche richten sich nach dem Unterhaltsrecht, durch die Überleitung nimmt sie nur jemand anders wahr, das ist weder Vor- noch Nachteil für dich.
Beim Betreuungsunterhalt wirst du wenig zu befürchten haben, Kindesunterhalt siehe faq und Forum. Klar, dass das eine massive Stressituation ist. Ich habe jetzt dein genaues Einkommen nicht mehr im Kopf, aber wenns für Kindesunterhalt nicht reicht, kannst du locker aufstocken. Jetzt sogar besser, weil du nicht in Bedarfsgemeinschaft mit einer Dritten lebst.
Warum habe ich bei BU wenig zu befürchten?ich hab Netto 2,789 oder 2778. Müsste ich nachschauen, hab da immer einen kjleinen Zahlendreher.
Könnte mir vorstellen die greifen komplett ab. Eventuell sogar komplett für die Mutter, weil sie ja auch Vermögensauskunft wollen. Also alles was ich beiseite gepackt oder investiert habe.
Heißt die werden da sicher maximalistisch rangehen, weil der Herr Erzeuger kann ja die Differenz mit Vermögensrücklagen auffüllen.
Und ja KU ist gesichert und ist für mich auch verkraftbar. BU hingegen wird mich drücken.

