Vor 1 Stunde
(Vor 2 Stunden)p__ schrieb: Vermögenserträge sind unterhaltsrelevant (also zum Beispiel Zinsen), das Vermögen selbst muss in der Regel nicht verwertet werden, ausser es handelt sich um §1603 BGB Abs. 2. Und ja, mache keine Angaben über dein Vermögen selbst. Bei Betreuungsunterhalt fantasieren die Juristen nur eine sogenannte Zumutbarkeitsabwägung herbei, ob es also zumutbar wäre, das Vermögen zu verwerten. Was ich in deinem Fall fur ausgerschlossen halte. Fälle, in denen das vor Gericht beschlossen wurde knüpfen an Sachverhalte an, die bei dir nicht zutreffen, etwa kurzfristige Arbeitslosigkeit, während der der Unterhalt dann aus dem Vermögen bestritten werden musste.
Die Zinsen sind glaube ich zu vernachlässigen. Dividenden sind auch nicht nennenswert pro Jahr vorhanden. Also davon könnte ich mir glaube ich nicht mal einen Restaurantbesuch leisten. Fragwürdig ob das jemand wirklich anrechnen möchte.
Ich werde da mal einen Anwalt befragen und mir ansonsten etwas aufsetzen lassen als Antwort für den Landkreis. Damit da klargestellt wird, dass ich als Mandat so ein Nettoeinkommen habe und weitere Angaben keinen Zweck erfüllen. Miete werde ich wohl angeben müssen, da die ja immer wissen wollen ob es einen Wohnvorteil gibt. Aber keine Ahnung wie niedrig eine Miete sein müsste, damit das überhaupt realistisch ist.

