Vor 1 Stunde
(Vor 1 Stunde)p__ schrieb: Du zahlst keine 3000 EUR, sondern Beträge, die aus dem 3000 EUR Pauschalwert abgeleitet sind.
Gerichtskostengesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/
Bei diesem Wert fällt beispielsweise eine 1,0 Gebühr zu 202 Euro an.
Die 3000 EUR sind der sogenannte "Reguläre Verfahrenswert", siehe § 47 Abstammungssachen. Hinzu kommt der Abstammungstest, der als Auslage vom Gericht erhoben wird.
Ok, Danke. Dann warte ich mal ab. Das Gericht ist mit seinen Forderungen/Rechnungen bisher auch deutlich langsamer als der Sozialstaat

