Gestern, 15:31
(Gestern, 13:50)michael_fra schrieb: Trotzdem kann sie ja ohne meine Zustimmung nicht einfach mal woanders mit den Kindern hinziehen, da das Sorgerecht 50/50 ist, oder? Oder kann sie da auch sowas wie ein Härtefallantrag stellen (gibt in der Nähe nichts brauchbares) und ich hab wieder nix zu melden?
Wenn sie einfach mit den Kinder von der neuen Wohnung B später in eine andere Wohnung C umzieht, wird das kein Gericht rückabwickeln. Das Sorgerecht blockiert das de facto nickt, es ist nur das Recht sich zu einigen.
Wenn sie vor dem Umzug fragt und du verweigerst, sie klagt, wird sie im Normalfall die Erlaubnis bekommen, schliesslich werden weder Kindeswohl noch Umgang dadurch beeinflusst. Du könntest sogar das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht dadurch ganz verlieren.
