Gestern, 11:48
Zum Thema Haus/Wohnung:
wenn jeder von Euch 50% hat, aber nur einer von Euch beiden drin wohnt, muss er für den Teil der, dem anderen gehört, Miete zahlen. Ihr könnt das ja in der Scheidungsfolgenvereinbarung festschreiben, und auch den Kaufpreis den der Andere zahlen muss (der der drin bleibt an den der ausgezogen ist, nach Ende der Zinsbindung), zur Ablöse...Der Vermieter hat dann evtl. einen Steuervorteil, weil die Immobilie auf dem Papier Verlust macht (Abschreibung). Vermutlich kann Sie Dir Deine Hälfte nicht jetzt abkaufen, weil das Geld fehlt, oder nur wenn Du Ihr den Kaufpreis für Deine Hälfte stundest...Meld Dich bei mir mit pn wenn Du da Hilfe für brauchst um es durchzukalkulieren oder zu verstehen...
wenn jeder von Euch 50% hat, aber nur einer von Euch beiden drin wohnt, muss er für den Teil der, dem anderen gehört, Miete zahlen. Ihr könnt das ja in der Scheidungsfolgenvereinbarung festschreiben, und auch den Kaufpreis den der Andere zahlen muss (der der drin bleibt an den der ausgezogen ist, nach Ende der Zinsbindung), zur Ablöse...Der Vermieter hat dann evtl. einen Steuervorteil, weil die Immobilie auf dem Papier Verlust macht (Abschreibung). Vermutlich kann Sie Dir Deine Hälfte nicht jetzt abkaufen, weil das Geld fehlt, oder nur wenn Du Ihr den Kaufpreis für Deine Hälfte stundest...Meld Dich bei mir mit pn wenn Du da Hilfe für brauchst um es durchzukalkulieren oder zu verstehen...

