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Diskussion zu Einfach mal Luft machen und Hilfe finden
#19
Als erstes wären Details bezüglich der UVK-Kasse und deren Forderung hilfreich. Angenommen: Diese Gesamtforderung beinhaltet eine Gesamtsumme, die während eines Zeitpunkt X bis heute zusammen gekommen ist. Derjenige Teil, der vor dem Datum der Insolvenzeröffnung angefallen ist - fällt erst einmal "unter" das Inso.-Verfahren und gilt als von der Insolvenz erfasste Forderung, über die Du hoffentlich auch die Restschuldbefreiung bekommst. Derjenige Teil, der nach Eröffnung des Verfahrens anfällt, fällt - wie Du ja schon weißt - nicht unter die Restschuldbefreiung und läuft als zukünftige Forderung auf.

Nun muss man zocken: Bezüglich des Teils der Forderung der UVK muss man denen schriftlich die Leistungsunfähigkeit anzeigen und durch z.B. Atteste und möglichst reichhaltig Belege untermauern. Die werden sich zwar wehren, aber das gilt es aus zu zocken. Lässt sich ein Teil der Forderung - oder die Forderung als Ganzes - nicht weg diskutieren, ist eine Ratenzahlung angesagt, die man vereinbaren kann.

Über das Ausfüllen der P-Konto Bescheinigung hinaus, wird die Caritas Dir nicht helfen (können). Das Inso-Verfahren läuft schon. Das ist gesetzt. Dein Gestaltungsspielraum ist aktuell eng. Wie gesagt: Als Erstes der Versuch der Aufstockung. Das würde schon entlasten.

Erst mal das InsoVerfahren rum kriegen. Dann Ratenzahlungsvereinbarung mit der UVK nach vorheriger Prüfung der Forderung. Dann evtl. Nebentätigkeit als Selbständiger + Tankstelle. In Sachen Kindesunterhallt abwarten was kommt und immer schön toter Mann spielen und sich nie selbst rühren.

Die UVK wird sich immer nur um die eigene Forderung bemühen. Nie um Unterhalt an sich. Das wäre eine andere Abteilung. Beistandschaft. Und die gibt es offensichtlich nicht. Auch scheint der Kindesunterhalt nicht tituliert. Die Titulierung ist vor dem Hintergrund der Aufstockung notwendig. Andererseits: Besteht keine Titulierung, kann rückwirkend nichts gefordert werden und erst nachdem die Ex oder eine Beistandschaft Auskunft fordert. Und wenn dem so mal sein sollte, muss man sehen, wo du dann aktuell stehst. Das ist Zukunft und jetzt nicht aus diskutierbar.

Wegen der P-Bescheinigung, die auf jeden Fall wegen der beiden Kinder höher zu stufen ist, gehst Du bitte mal zur Schuldnerberatung der Diakonie oder Caritas. Die werden Dir das ausfüllen. Wegen der beiden Kinder nimmst Du als Nachweis z.B. Geburtsurkunden mit.

Was Deine Nebentätigkeit in Selbständigkeit angeht, sehe ich das immer so: Man kann Rat geben. Begründet. Man kann begründet von etwas abraten. All das ist legitim. Am Ende aber, muss derjenige entscheiden, den es betrifft. Und zwar sollte der Betroffene das entscheiden dürfen, bei dem er sich "besser fühlt". Ein Leben in finanzieller Bescheidenheit steht für jahre ohnehin an. Denk aber dann an Folgendes:

Du solltest in der Lage sein, eine Steuererklärung vollständig und richtig selbst anfertigen zu können. Du findest kaum einen Steuerberater und wenn, ist er zu teuer. Das Ganze fängt an mit einer elster-Registrierung und dem eigeninitiativ zu täitigendem Ausfüllen des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" . Wenn Du an Solchem scheiterst, fehlen Grundvoraussetzungen - abseits der Tätigkeit.

Eine selbst. Tätigkeit muss vom Insolvenzverwalter genehmigt werden! Und der wird dann von Dir ausgehandelte Beträge haben wollen. Da eine Inso heutzutage nur 3 Jahre dauert, würde ich raten, abzuwarten und den Gang zur Aufstockung aktuell favorisieren.

Jemand, der so will wie Du, kann sich gaaanz langsam aus eine Misere ziehen, hin zu bescheidenen Verhältnissen. Nicht zu Reichtum oder Erfolg im klassischen Sinne. Schritt für Schritt eben.

Es ist gegenüber Jugendamt und Co schwer darstellbar, wenn Du deinen jetzigen Job kündigst. es sei denn, Du wirst gekündigt. Man wird dann immer wieder von Dir verlangen, einen ähnlichen Job zu finden mit der Begründung, Du hättest das ja auch vorher gekonnt.


Also erst einmal nun die Aufstockung versuchen. Dann das Inso-Verfahren erst einmal hinter sich bringen. Im Anschluss kannst Du evtl. dein Nebengewerbe betreiben + Tankstelle. Das dürfte dich auch psychisch auffangen. Also alles der Reihe nach. In Sachen Unterhalt abwarten, ob und wann etwas kommt. Dahingehend immer toter Mann spielen und sich nicht rühren. Im Anschluss an das Inso-Verfahren dann Ratenzahlung wegen der UVK-Forderung nach prüfung der Foderungssumme.
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RE: Diskussion zu Einfach mal Luft machen und Hilfe finden - von Nappo - 19-06-2026, 17:16

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