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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#36
(20-06-2026, 13:06)PeterPP schrieb: Was genau ist vor ca. 6 Monaten beurkundet worden?

"Ich verpflichte mich dem Kind 100% des Mindestunterhalts der ersten [von bis], zweiten [von bis], dritten Altersstufe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu zahlen"

Das Jugendamt bezieht sich explizit auf dieses Schreiben und spricht explizit von Kindesunterhalt, NICHT Betreuungsunterhalt, PeterPP und der dort getroffenen Verpflichtung bin ich auch absolut pünktlich & zuverlässig immer nachgekommen (nochmal jede einzelne Überweisung überprüft)
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von CherryMenthol - 20-06-2026, 15:43

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