25-06-2026, 18:48
Verwirkung bei Unterhalt hat der BGH Stück für Stück in die Luft gesprengt und sich gedreht (und dazu noch das Gegenteil behauptet). Falls du dir da von einer KI was vorsäuseln lässt, die Antworten sind durchweg obsoleter Schrott, wie fast immer bei Rechtsthemen.
Sieht dir z.B. mal BGH vom 31.1.2018 - XII ZB 133/17 an.
Das ist aber doch deine Selbstmeinung oder steht das in einem rechtskräftigen Gerichtsbeschluss?
Die Frage nach einem Anwalt am Gerichtsort kommt oft, das hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Bei den Kosten ist ein Anwalt auf Entfernung klar Nachteilig, hohe Fahrtkosten. Vorteilhaft ist, dass er, wenn er gut ist, nicht mit dem Personal des Amtsgerichts und der Gegenseite klüngelt, er hat da nichts zu verlieren, die Leute kennen ihn nicht, er kennt sie nicht, man kann sich nicht einschätzen. Normalerweise führt das zu mehr Vorsicht auf der Gegenseite. Ist aber nur möglicher Vorteil.
Ohne Anwalt Versäumnisbeschluss. Dann zwei Wochen Zeit für Einspruch. Einen Vorteil in der Sache bringt das nicht. Nach Versäumnisurteil und fristgerechtem Einspruch wird das Verfahren grundsätzlich wieder in derselben Instanz vor demselben Gericht fortgeführt. Das ist keine Abkürzung zum OLG, sondern ein Zeit- und Kostenerhöher. Es gibt kein neues Verfahren, sondern das vorige Verfahren wird fortgeführt.
Sieht dir z.B. mal BGH vom 31.1.2018 - XII ZB 133/17 an.
Zitat:Für den Zeitraum ab Januar 2025 bis laufend bin ich nicht unterhaltspflichtig
Das ist aber doch deine Selbstmeinung oder steht das in einem rechtskräftigen Gerichtsbeschluss?
Die Frage nach einem Anwalt am Gerichtsort kommt oft, das hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Bei den Kosten ist ein Anwalt auf Entfernung klar Nachteilig, hohe Fahrtkosten. Vorteilhaft ist, dass er, wenn er gut ist, nicht mit dem Personal des Amtsgerichts und der Gegenseite klüngelt, er hat da nichts zu verlieren, die Leute kennen ihn nicht, er kennt sie nicht, man kann sich nicht einschätzen. Normalerweise führt das zu mehr Vorsicht auf der Gegenseite. Ist aber nur möglicher Vorteil.
Ohne Anwalt Versäumnisbeschluss. Dann zwei Wochen Zeit für Einspruch. Einen Vorteil in der Sache bringt das nicht. Nach Versäumnisurteil und fristgerechtem Einspruch wird das Verfahren grundsätzlich wieder in derselben Instanz vor demselben Gericht fortgeführt. Das ist keine Abkürzung zum OLG, sondern ein Zeit- und Kostenerhöher. Es gibt kein neues Verfahren, sondern das vorige Verfahren wird fortgeführt.
