06-07-2026, 19:22
(24-07-2025, 09:08)p__ schrieb: Je korrekter dein Vorgehen, desto geringer das Risiko einer Klage. Wenn das Kind das einem Anwalt vorlegt, wird das Anwalt um so mehr Chancen sehen, je mehr Fehler du gemacht hast. Alles was das Kind vor einer Klage macht, kostet dich nichts, ist Sache des Kindes.
So, hier gibt es Fortsetzung:
Das Kind 2 ist seit Ende Juni dieses Jahres 18. Ab Juli daher nichts mehr an die Mutter des Kindes überwiesen.
Das Kind 1, welches im letzten Jahr Nachricht geschickt hat, wartete fast 1 Jahr (nach meinen 12 Gehaltsabrechnungen + letzten Steuerbescheid) und jetzt kam diese Nachricht:
Lieber Papa,
ab dem 1. Oktober 2025 werde ich mein Jurastudium beginnen. Voraussichtlich werde ich bereits Ende September 2025 in eine eigene Wohnung ziehen.
Da ich mit Beginn meines Studiums Anspruch auf Ausbildungsunterhalt habe, bitte ich dich, mir die zur Berechnung deines Unterhaltsanteils erforderlichen Einkommensunterlagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:
- die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate,
- der aktuelle Einkommensteuerbescheid (ggf. einschließlich der Steuererklärung, soweit relevant),
- sowie gegebenenfalls Nachweise über weitere unterhaltsrechtlich relevante Einkünfte.
Sobald die Unterhaltshöhe anhand der Einkommensverhältnisse beider Elternteile berechnet wurde, bitte ich dich, deinen Unterhaltsanteil ab dem 1. Oktober 2025 monatlich direkt auf mein Konto zu überweisen.
Ich wäre dir dankbar, wenn du mir die Unterlagen zeitnah zukommen lassen könntest, damit die Berechnung rechtzeitig vor Studienbeginn erfolgen kann.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
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Eine Sache die mich sofort irritiert, im Schreiben steht überall 2025... wir haben jetzt 2026.
Und jetzt natürlich die Frage, wie soll ich auf so ein Schreiben reagieren?

