(06-07-2026, 19:37)p__ schrieb: Jura. Höchststrafe :-)
Du hast doch schon Auskunft gegeben? Verweise auf diese bereits gegebene Auskunft. Wenn nicht, gib Auskunft. 2025, dann sollten ja auch Studiennachweise vorhanden sein.
Sind die Auskünfte vom 25.07.2025 noch ok?
Was das Jahr 2025 angeht, ich glaube das Kind 1 hat irgendwas verwechselt.
Ich habe keine Informationen über das Einkommen der Mutter des Kindes 1 gesehen. Nur zur Info.

