06-07-2026, 21:37
(06-07-2026, 20:03)Booster schrieb: Sind die Auskünfte vom 25.07.2025 noch ok?
Wenn letztes Jahr vollständig Auskunft gegeben wurde, dann ist damit der Auskunftsanspruch erfüllt und frühestens in zwei Jahren (also 2027 darf wieder Auskunft verlangt werden. Wird nach der Auskunft kein Unterhalt berechnet und verlangt, ist das nicht dein Problem und das löst auch keinen erneuten Auskunftsanspruch aus wenn das Kind dann doch plötzlich einen Anspruch weiterverfolgt.
(06-07-2026, 20:03)Booster schrieb: Ich habe keine Informationen über das Einkommen der Mutter des Kindes 1 gesehen. Nur zur Info.
Auskunft wird immer geschuldet, egal ob der andere Elternteil schon eine gegeben hat und dir das weitergereicht wurde oder nicht. Erst wenn konkret Unterhalt verlangt wird, sind auch die Verhältnisse des anderen Elternteils mitzuteilen, damit die Haftungsquote plausibel wird.

