06-07-2026, 23:36
Eine Schulbescheinigung hat nichts mit dem Kindeswohl zu tun, sondern mit dem Unterhaltsrecht. Wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie Schule oder Ausbildung macht, hat sie keinen Unterhaltsanspruch mehr. Bei einer Ausbildung wäre die Ausbildungsvergütung unterhaltsmindernd einzurechnen Man sollte keinesfalls die Volljährigkeit abwarten, sondern schon vorher prüfen, ob überhaupt noch ein Anspruch besteht. Wenn die Richterin das anders sieht, wird sie vom OLG belehrt werden.

