§ 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes: "Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht."
Die Mutti behauptet, das widerspricht dem Kindeswohl. Die Familienrichterin gibt ihr recht, zur Not mit Hilfe eines Gutachtens was der Papi zusätzlich noch bezahlen muss. So lief das ein paar mal. Kein Interesse mehr daran.
Die Mutti behauptet, das widerspricht dem Kindeswohl. Die Familienrichterin gibt ihr recht, zur Not mit Hilfe eines Gutachtens was der Papi zusätzlich noch bezahlen muss. So lief das ein paar mal. Kein Interesse mehr daran.

