Alimen T dateline='[url=tel:1783364097' schrieb: 1783364097[/url]']
Hinzu kommt, dass das Kind bei
Kontaktverweigerung weniger Anspruch
ab 18 auf Unterhalt hat.
Was kann passieren, wenn man ab 18 nicht mehr zahlt ?
30€ für den Gerichtsvollzieher plus der Unterhalt den man quasi
sowieso zahlen müsste ?
Hast du eine Quelle, dass bei Kontaktverweigerung der Unterhaltsanspruch gekürzt werden kann? Habe ich noch nie gehört.
Aus meiner Sicht kann aus einem laufenden Titel auch über 18 ganz bequem z. B. durch Lohnpfändung gepfändet werden, auch kumuliert nachträglich nach ein paar Jahren. Der Gerichtsvollzieher prüft ja nicht ob der Anspruch aus dem Titel noch rechtmäßig ist solange ein Titel vorliegt.
Grüße
Lullaby
[/quote]
Hab wegen der Kontaktverweigerung mal eine pdf Datei angehangen .
Müsste ich mal durchforsten.

