Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kind über 18 fragt nach Unterhalt
#46
Ja, Bafög ist vorrangig vor Unterhalt. Den Auskunftsanspruch berührt das aber nicht. Die Auskunft schuldest du immer alle zwei Jahre. Erst die konkrete, bezifferte Unterhaltsforderung wird gegenstandslos, wenn kein abgelehntes Bafög nachgewiesen wird.

"Erst mal glotzen, was der hat" gilt in diesem sogenannten Staat hemmungslos und unbeschränkt, wenns um Unterhalt geht. Einem Staat, der verurteilten gesuchten flüchtigen Straftätern Sozialleistungen aus Steuergeldern bezahlt, weil die eine Behörde angeblich wegen Datenschutz nicht die Daten der anderen Behörde hat.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kind über 18 fragt nach Unterhalt - von p__ - 07-07-2026, 13:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt - Kind und Mutter in der Schweiz, als Vater zurück nach Deutschland PeterSchmitz 14 12.566 17-08-2021, 12:27
Letzter Beitrag: Ruckzuckmaschine
  Ab wann genau erhöhter KU bei Kind über 12 ? ArJa 4 9.696 16-02-2015, 20:09
Letzter Beitrag: blue
  Lebenslang erpessbar über den Umgangswunsch mit dem Kind? claudia1964 27 38.620 15-05-2014, 21:06
Letzter Beitrag: claudia1964
  Auskunft über Einkommen/Vermögen nach 2 Jahren Nobody 3 5.642 21-06-2013, 19:52
Letzter Beitrag: Nobody

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste