07-07-2026, 13:47
Ja, Bafög ist vorrangig vor Unterhalt. Den Auskunftsanspruch berührt das aber nicht. Die Auskunft schuldest du immer alle zwei Jahre. Erst die konkrete, bezifferte Unterhaltsforderung wird gegenstandslos, wenn kein abgelehntes Bafög nachgewiesen wird.
"Erst mal glotzen, was der hat" gilt in diesem sogenannten Staat hemmungslos und unbeschränkt, wenns um Unterhalt geht. Einem Staat, der verurteilten gesuchten flüchtigen Straftätern Sozialleistungen aus Steuergeldern bezahlt, weil die eine Behörde angeblich wegen Datenschutz nicht die Daten der anderen Behörde hat.
"Erst mal glotzen, was der hat" gilt in diesem sogenannten Staat hemmungslos und unbeschränkt, wenns um Unterhalt geht. Einem Staat, der verurteilten gesuchten flüchtigen Straftätern Sozialleistungen aus Steuergeldern bezahlt, weil die eine Behörde angeblich wegen Datenschutz nicht die Daten der anderen Behörde hat.
