08-07-2026, 09:17
Jura ,-) Sicher will das Kind Familienrechtlerin werden, um den Opfern des deutschen Familienrechts zu ihrem Recht zu verhelfen ,-)
Da das Kind im Brief durchgängig "2025" schreibt, geh einfach davon aus, dass es sich um einen durchgängigen Fehler handelt. Das kann vorkommen. So was thematisiert man gar nicht erst.
Mach es nicht so kompliziert. Es ist ein Fehler, der immer sehr hohen Aufwand nach sich zieht zu meinen, man müsse der anderen Seite immer alles vorbeten und das möglichst in einem laaaangem Schreiben ,-)
Weise dann das Kind auf die Verpflichtung hin, BAföG beantragen zu müssen. Das geht auch in zwei Sätzen.
Da das Kind schreibt: Sobald die Unterhaltshöhe anhand der Einkommensverhältnisse beider Elternteile berechnet wurde, bitte ich dich, deinen Unterhaltsanteil ab dem 1. Oktober 2025 ...
Also weiß es, dass es der Auskunft der Mutter bedarf. Lass es doch mal rechnen ,-)
Wenn irgendetwas kommt, wie z.B. eine Berechnung, kannst du die prüfen. Kommen die Unterlagen der Mutter nicht zu dir, kannst du monieren. Mach das schrittweise. Nich agieren. Reagieren!
Und wenn sie "berechnet" hat, dann schickst Du ihr wieder einen Dreizeiler und weist sie darauf hin, dass sie den Abzug des Kindergeldes vergessen hat ,-)
Gib ihr einfach einen Hinweis auf die bereits gegebene Auskunft.
Da das Kind im Brief durchgängig "2025" schreibt, geh einfach davon aus, dass es sich um einen durchgängigen Fehler handelt. Das kann vorkommen. So was thematisiert man gar nicht erst.
Mach es nicht so kompliziert. Es ist ein Fehler, der immer sehr hohen Aufwand nach sich zieht zu meinen, man müsse der anderen Seite immer alles vorbeten und das möglichst in einem laaaangem Schreiben ,-)
Weise dann das Kind auf die Verpflichtung hin, BAföG beantragen zu müssen. Das geht auch in zwei Sätzen.
Da das Kind schreibt: Sobald die Unterhaltshöhe anhand der Einkommensverhältnisse beider Elternteile berechnet wurde, bitte ich dich, deinen Unterhaltsanteil ab dem 1. Oktober 2025 ...
Also weiß es, dass es der Auskunft der Mutter bedarf. Lass es doch mal rechnen ,-)
Wenn irgendetwas kommt, wie z.B. eine Berechnung, kannst du die prüfen. Kommen die Unterlagen der Mutter nicht zu dir, kannst du monieren. Mach das schrittweise. Nich agieren. Reagieren!
Und wenn sie "berechnet" hat, dann schickst Du ihr wieder einen Dreizeiler und weist sie darauf hin, dass sie den Abzug des Kindergeldes vergessen hat ,-)
Gib ihr einfach einen Hinweis auf die bereits gegebene Auskunft.

