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Kind über 18 fragt nach Unterhalt
#60
Mit 18 noch in der 11. Klasse? Da waren wohl nicht sehr pfiffige Ehrenrunden dabei. Wann hast du für dieses Kind zuletzt Auskunft erteilt?

Eine Weitergabe deiner Auskünfte unter den Geschwistern ist durchaus nicht selbstverständlich. Die Daten unterliegen weiterhin dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Datenschutz.

Ändern wird sich dadurch nichts. Du bist immer noch Mangelfall für Kind 1. Die Auskunft generiert kein Geld, das haben die pfiffigen Experten übersehen, sie erhalten bereits bekannte Tatsachen erneut.
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RE: Kind über 18 fragt nach Unterhalt - von p__ - 09-07-2026, 08:04

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