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Kind über 18 fragt nach Unterhalt
#61
Hat sich denn an deinem Einkommen was geändert, was den Eiertanz um die Auskunft rechtfertigen würde?
Falls nicht spricht doch nichts dagegen, einfach Auskunft zu erteilen und dann einfach mal abwarten, was da für Berechnungen kommen. Diese müssen dann natürlich geprüft werden und dann auch ggf. darauf hinweisen, das vorrangig Bafög beantragt werden muss, aber sich jetzt den Kopf darüber zu zerbrechen bringt doch eh nichts.
Wenn du von K2 gar nichts weißt, müsste das noch darlegen ob es noch in die Schule geht oder nichts macht und chillt oder was auch immer.
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RE: Kind über 18 fragt nach Unterhalt - von Blan - 09-07-2026, 10:15

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