09-07-2026, 12:22
(09-07-2026, 10:15)Blan schrieb: Wenn du von K2 gar nichts weißt, müsste das noch darlegen ob es noch in die Schule geht oder nichts macht und chillt oder was auch immer.
D.h., zuerst klären was das Kind macht und erst dann die Auskunft geben?
Ich habe bereits eine Nachricht vorbereitet, ich möchte dass das Kind mir eine Schulbescheinigung schickt und eine Erklärung zum eigenen Einkommen schickt.
Die Idee ging sogar ein bisschen weiter, dass das Kind 2 mir die Erklärung unterschreibt. Ich bin mir sicher, das Kind 2 hat eigenes Einkommen.
Hier ist ein Beispiel, mit KI generiert:
Ich, [Name des Kindes], befinde mich derzeit in einer Erstausbildung / Schule / Studium [Unzutreffendes löschen oder anpassen, z. B.: ich besuche derzeit die gymnasiale Oberstufe] und bin vollzeitbeschäftigt mit meiner Ausbildung.Ich erkläre hiermit verbindlich, dass ich aktuell kein eigenes Einkommen beziehe. Dies betrifft sowohl Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit (inklusive Minijobs oder Nebenjobs) als auch laufende Einnahmen aus Vermögen oder sonstigen Quellen.Zum Nachweis dieser Angaben füge ich folgende Belege bei:[Beispiel: Aktuelle Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung][Beispiel: Aktueller Kontoauszug der letzten 3 Monate als Nachweis über den fehlenden Geldeingang]Ich versichere, dass alle Angaben in dieser Erklärung der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.Mir ist bekannt und bewusst, dass falsche oder unvollständige Angaben zum Verlust meines Unterhaltsanspruchs führen können. Zudem weise ich darauf hin, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, einschließlich Rückforderungsansprüchen des zu viel gezahlten Unterhalts sowie strafrechtlicher Konsequenzen wegen Betrugs (§ 263 StGB).Ich verpflichtete mich, jede Änderung meiner Einkommensverhältnisse (z. B. Aufnahme eines Nebenjobs, Erhalt von BaföG) dem Unterhaltspflichtigen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.[Ort], den [Datum]

