09-07-2026, 14:23
(08-07-2026, 10:31)PeterPP schrieb:(08-07-2026, 10:25)p__ schrieb: Mit dem Studium rutscht K1 auf Rang 4 ab und wird eh nichts vom Vater bekommen, Mangelfall.
Nach "Aktenlage" im Forum kann K1 Unterhalt (Anteil aus Mangelfall) rückwirkend ab 7/2025 fordern!
Grundsätzlich können volljährige Kinder Unterhalt nur für die Zukunft fordern. Eine rückwirkende Forderung für mehrere Monate oder ein Jahr ist laut § 1613 BGB nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich, wenn Sie zuvor in Verzug gesetzt wurden.Rückwirkend kann Unterhalt für die Vergangenheit nur gefordert werden, wenn Sie:In Verzug gesetzt wurden: Das Kind oder dessen Anwalt Sie zuvor ausdrücklich zur Zahlung oder zur Auskunft über Ihr Einkommen aufgefordert haben.Rechtshängigkeit eingetreten ist: Das bedeutet, der Unterhalt wurde bereits offiziell beim Familiengericht eingeklagt und Ihnen wurde die Klageschrift zugestellt.Ohne eine solche vorherige Zahlungsaufforderung oder Klage ist der Unterhalt für die vergangenen Monate rechtlich verwirkt, und das Kind hat keinen Anspruch mehr auf Nachzahlung für diese Zeiträume.
Also bitte, hör bitte auf, mit deinen Geschichten.

