22-07-2026, 22:40
(22-07-2026, 17:35)PeterPP schrieb: Ich hab mal kurz in den älteren Beiträgen von Lullaby gestöbert. In 2013 ist die Rede von einer notariellen Ersturkunde, die bis zur Volljährigkeit des Kindes befristet wurde. Welche Titulierungen erfolgten im Anschluss? Ist die Erstbefristung irgendwann mal explizit aufgehoben worden? Durch andere Urkunde/n oder Gericht? Theoretisch könnte die Erstbefristung noch gelten... Man müsste sich den gesamten Vorgang genau ansehen.
Es besteht eine befristete Urkunde beim Notar, die ist unkritisch. Mutti war es nicht genug, daraus resultierte bis jetzt ein unbefristeter dybamischer Titel durch einen Gerichtsbeschluss. Dieser Titel aus dem Beschluss muss jetzt weg.
Grüße
Lullaby

