23-07-2026, 00:00
(22-07-2026, 22:40)Lullaby schrieb: Es besteht eine befristete Urkunde beim Notar
Diese Information gehört ganz an den Anfang dieses Threads
Der Gerichtsbeschluss dürfte zwar die Urkunde hinsichtlich der Höhe des zu zahlenden Unterhalts abgeändert haben, aber vermutlich hat er sich mit der Befristung gar nicht befasst. Oder steht ausdrücklich im Beschluss, dass die Befristung aufgehoben wurde?
Nimm deine gesamte Unterhaltsakte mit zum Anwalt und kläre mit ihm, ob du die Unterhaltszahlungen ab Volljährigkeit des Kindes einstellen kannst.
Und den Ausdruck von OLG Köln 27 UF 47/12 darfst du auf gar keinen Fall vergessen.

