23-07-2026, 01:26
(23-07-2026, 00:00)PeterPP schrieb:(22-07-2026, 22:40)Lullaby schrieb: Es besteht eine befristete Urkunde beim Notar
Diese Information gehört ganz an den Anfang dieses Threads![]()
Der Gerichtsbeschluss dürfte zwar die Urkunde hinsichtlich der Höhe des zu zahlenden Unterhalts abgeändert haben, aber vermutlich hat er sich mit der Befristung gar nicht befasst. Oder steht ausdrücklich im Beschluss, dass die Befristung aufgehoben wurde?
Nimm deine gesamte Unterhaltsakte mit zum Anwalt und kläre mit ihm, ob du die Unterhaltszahlungen ab Volljährigkeit des Kindes einstellen kannst.
Und den Ausdruck von OLG Köln 27 UF 47/12 darfst du auf gar keinen Fall vergessen.
Hallo,
vielen Dank für den wichtigen Hinweis. Das kann tatsächlich der entscheidende Gamechanger sein.
Es existieren aktuell 3 unterschiedliche Schriftstücke bzgl KU:
1. Einstweilige Anordnung vom AG: fester Betrag, keine Dynamik, unbefristet. Das wurde direkt nach dem Auszug von der Mutti beantragt und per einstweiliger Anordnung von der Amtsrichterin damals in wenigen Tagen festgelegt.
2. Urkunde, die ich beim Notar gemacht habe: Dynamisch, befristet bis das Kind 18 ist. Daraufhin wurde das Haupt-KU-Verfahren aus der obigen einstweiligen Anordnung eingestellt.
3. Beschluss vom OLG, der die Notarurkunde lediglich im dynamischen Betrag abändert (1 Stufe höher). Hintergrund: Mutti wollte mehr, sie hat vor dem AG verloren, das OLG hat ihr Recht gegeben. Es wird in dem OLG-Beschluss weder die Befristung aus der Notarurkunde geändert, noch die Notarurkunde ganz aufgehoben. Im Beschluss steht "in Abänderung der Notar-Urkunde vom XX.XX.XXXX Nr.XXXX ab X.X.XXXX einen monatlichen im Voraus fälligen Kindesunterhalt zu zahlen usw.
Ist der OLG-Titel jetzt unbefristet oder übernimmt er die Befristung aus der abgeänderten Notarurkunde, die befristet ist?
Und was ist mit er allerersten einstweiligen Anordnung? Ich habe nirgendwo gefunden, dass die mal gelöscht oder aufgehoben wurde in meinem Schriftverkehr.
Danke im Voraus und Grüße
Lullaby


