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Unterhaltspflicht dem AG melden?
#4
(23-07-2026, 07:16)FlipFlop schrieb: Frage in die Runde: soll ich dem AG/HR mitteilen das ich offiziell Unterhaltspflichtig bin und die Kinder im Wechselmodell betreue?

Ja, das kann für eine etwaige Sozialauswahl schon Sinn machen.  -> Mitteilung zu deinen gesetzlichen Unterhaltspflichten gemäß § 1 Abs. 3 KSchG an deinen Arbeitgeber. Wechselmodell wird ihn nicht interessieren.
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Unterhaltspflicht dem AG melden? - von FlipFlop - 23-07-2026, 07:16
RE: Unterhaltspflicht dem AG melden? - von NurErzeuger - 23-07-2026, 11:00

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