23-07-2026, 11:00
(23-07-2026, 07:16)FlipFlop schrieb: Frage in die Runde: soll ich dem AG/HR mitteilen das ich offiziell Unterhaltspflichtig bin und die Kinder im Wechselmodell betreue?
Ja, das kann für eine etwaige Sozialauswahl schon Sinn machen. -> Mitteilung zu deinen gesetzlichen Unterhaltspflichten gemäß § 1 Abs. 3 KSchG an deinen Arbeitgeber. Wechselmodell wird ihn nicht interessieren.

