30-07-2026, 21:07
Sie muss ihre Unterhaltsbedürftigkeit nachweisen, ja. Dazu gehört auch Auskunft über ihr aktuelles Einkommen. Oder eben Nachweis des Nichteinkommens.
Der maximale Betreuungsunterhaltsanspruch bemisst sich immer nach dem Einkommen vor der Geburt. Betreuungsunterhalt ist eine Art Schadensersatz: Was sie nicht verdienen kann, weil sie ein Kind betreut, das musst du zahlen.
Nun versucht sie, dir fiktives Einkommen zu unterstellen. Klar, das ist zunächst mal einfacher Standardsatz aus der Schriftsatzsammlung ihres Anwalts. Der Richter kennt das. Er wird sich die Situation ansehen, er kann frei entscheiden, aber erfahrungsgemäss ist die Schwelle hoch, eine einfache Erwerbsobliegenheit tatsächlich durchzubekommen.
Die haben eher Angst, dass du ganz aussteigst. Leute wie ich, denen man sogar noch versucht, goldene Brücken zu bauen, weil sie schon begonnen haben, Destruktion statt Konstruktion zu betreiben.
Zitat:Hat das auch nicht damit zu tun wieviel Netto-Einkommen der Mutter selbst zur Verfügung steht?
Der maximale Betreuungsunterhaltsanspruch bemisst sich immer nach dem Einkommen vor der Geburt. Betreuungsunterhalt ist eine Art Schadensersatz: Was sie nicht verdienen kann, weil sie ein Kind betreut, das musst du zahlen.
Nun versucht sie, dir fiktives Einkommen zu unterstellen. Klar, das ist zunächst mal einfacher Standardsatz aus der Schriftsatzsammlung ihres Anwalts. Der Richter kennt das. Er wird sich die Situation ansehen, er kann frei entscheiden, aber erfahrungsgemäss ist die Schwelle hoch, eine einfache Erwerbsobliegenheit tatsächlich durchzubekommen.
Die haben eher Angst, dass du ganz aussteigst. Leute wie ich, denen man sogar noch versucht, goldene Brücken zu bauen, weil sie schon begonnen haben, Destruktion statt Konstruktion zu betreiben.
