31-07-2026, 18:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2026, 18:26 von CherryMenthol.)
(30-07-2026, 21:07)p__ schrieb: Sie muss ihre Unterhaltsbedürftigkeit nachweisen, ja. Dazu gehört auch Auskunft über ihr aktuelles Einkommen. Oder eben Nachweis des Nichteinkommens.
Sorry, dass ich da so begriffsstutzig bin, ist ja mein erstes Mal, aber diese Auskunft muss sie gegenüber dem Amtsgericht und damit auch mir mitteilen?
Wie gesagt, dass Verfahren steht eigentlich in paar Wochen an und bis jetzt - keine Auskunft.
(30-07-2026, 21:07)p__ schrieb: Nun versucht sie, dir fiktives Einkommen zu unterstellen. Klar, das ist zunächst mal einfacher Standardsatz aus der Schriftsatzsammlung ihres Anwalts. Der Richter kennt das. Er wird sich die Situation ansehen, er kann frei entscheiden, aber erfahrungsgemäss ist die Schwelle hoch, eine einfache Erwerbsobliegenheit tatsächlich durchzubekommen.
Die haben eher Angst, dass du ganz aussteigst. Leute wie ich, denen man sogar noch versucht, goldene Brücken zu bauen, weil sie schon begonnen haben, Destruktion statt Konstruktion zu betreiben.
Auch naiv gefragt - die Chancen des Scheiterns für meine Ex sind relativ hoch?
Mein RA glaubt nämlich, dass das eine Nullnummer für die Ex wird (aber auf hoher See und vor Gericht)
Wie gesagt, als Außenstehender kann schlüssig argumentiert werden, dass hier keine VZ Aktivität möglich ist & der momentane Arbeitsmarkt ist ja auch allen bekannt.
Bleibt wie immer die Wunderkiste Familienrecht.

