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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#42
(31-07-2026, 18:26)CherryMenthol schrieb: Sorry, dass ich da so begriffsstutzig bin, ist ja mein erstes Mal, aber diese Auskunft muss sie gegenüber dem Amtsgericht und damit auch mir mitteilen?

Ja, muss sie mitteilen, wenn sie dazu aufgefordert wird. Wenn sie Auskunft von dir verlangt und du die lieferst und alle Forderungen hinnimmst, dann gibt es keine Pflicht für sie irgendwas offenzulegen.

Vor Gericht wird sie sicher gefragt. Du hast doch einen Anwalt wegen Anwaltszwang, der wird fragen und sie wird ihrerseits Auskunft nebst Belegen geben müssen.
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von p__ - 31-07-2026, 20:47

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