16-08-2026, 22:38
Eine aktuelle Frage zur Sache... Der UVK wurde geschrieben das Unterhalt regelmässig gezahlt wird...
Die wollen aber weiterhin die Vermögens Auskunft um den Antrag der KM prüfen zu können..
Im schreiben steht auch dass das Kind grundsätzlich Anspruch auf UV hätte... dabei wird ja Unterhalt wie vom JC berechnet in Höhe des UV gezahlt...
Muss trotzdem Auskunft gegeben werden?
Die wollen aber weiterhin die Vermögens Auskunft um den Antrag der KM prüfen zu können..
Im schreiben steht auch dass das Kind grundsätzlich Anspruch auf UV hätte... dabei wird ja Unterhalt wie vom JC berechnet in Höhe des UV gezahlt...
Muss trotzdem Auskunft gegeben werden?

