26-08-2026, 15:56
(26-08-2026, 10:12)PeterPP schrieb:(24-08-2026, 19:21)p__ schrieb: über mehrere Stufen.
Das Kind wird jetzt bald 18 ! Der Titel ist befristet !
ICH würde die elende Herumeierei mit der Adressermittlung so kurz vor dem 18. Geburtstag völlig abblasen, denn es würde max. herauskommen, dass in einem gerichtlichen Abänderungsverfahren festgestellt wird, dass der Vater für lediglich 1 oder 2 Monate etwas weniger an Minderjährigenunterhalt zu zahlen hat. Gleichzeitig würde das Gericht in dem Verfahren aber auch festlegen, ob und wieviel Unterhalt der Vater ab Volljährigkeit zu zahlen hat! Denn das Kind würde solch einen Antrag noch während des laufenden Verfahrens stellen.
ICH würde jetzt gar nichts machen! Ab Volljährigkeit würde ich die Zahlungen einstellen. Und so lange das Kind nicht im Sinne von § 1613 BGB tätig wird, müsste ich keinen Unterhalt mehr zahlen! Das bemerkt das Kind ab erst, wenn es plötzlich feststellt, dass der OLG Beschluss aus dem Jahre .... aufgrund der vorherigen Befristung in der Notarurkunde bis zur Volljährigkeit befristet ist. Also erst dann, wenn ein Vollstreckungsversuch gerichtlich und damit rechtskräftig abgeschmettert wurde.
Ja das wäre auch eine Möglichkeit. Kann ich mich im Vorfeld gegen eine unberechtigte Vollstreckung aus dem befristeteten Notartitel schützen? Mein Arbeitgeber (Lohnpfändung) und Bankverbindung (Kontopfändung) sind Mutti und Kind bekannt.

