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Unterhalt ab 18 bei Einkünften neben Studium
#1
Moin,

Eigentlich war ich froh, hier seit Jahren nichts mehr schreiben zu müssen. Ein Sohn ist mir noch auf meiner Liste verblieben, bis zu seinem 18. ein gutes Verhältnis. Bis dahin hatte ich freiwillig 617 Euro gezahlt ohne Titel. Er hat sich einen Nebenjob geholt, bis zu 603 Euro monatlich. Dann noch sowas wie eine Friseurbude zuhause eingerichtet, bis zu 700 Euro monatlich steuerfrei. Dann Kindergeld 259 Euro. Damit hat dies Kind bis zum 18. locker jeden Monat bis zu 2179 Euro verballert.

Der Kontakt mit ihm war pünktlich mit seiner Volljährigkeit abgebrochen, denn ich wollte die Mutter am Unterhalt beteiligen ich Schlingel, meinte, ich würde ihm unter Berücksichtigung seiner Einkünfte noch 300 Euro zahlen wollen. Am Ende hab ich mich auf 500 Euro treiben lassen und regelmäßig gezahlt. Absprache war, dass er wegen Abi keinen Nebenjobs mehr nachgehen könne. Jetzt hatte er mir auf Nachfrage jedoch mitgeteilt, dass er doch weiter dazu verdient hatte. Daher hab ich gebeten mir zu sagen wie viel, bis ich das wisse, würde ich nichts mehr überweisen. Heißt seit Juli floß kein Geld mehr, entspricht dem Monat des Endes der allgemeinen Schulausbildung.

Jetzt will der Bengel ab Oktober studieren, er will mit seinen reichen Freunden mithalten, die haben alle sehr vermögende Eltern. Könnte man Milliionärwesen studieren, wäre dies vermutlich seine erste Wahl, jetzt wird er wohl eher nur irgendwas studieren nur um mitziehen zu können mit der elitären Gesellschaft in der er verkehrt. 

Er wird auswärts wohnen, also 990 Euro Bedarf. Heißt bei ca. hälftiger Aufteilung mit Kindesmutter ohne Abgleich der Wochenarbeitszeiten (Sie arbeitet nur 30 Std/woche) verbleiben 365 Euro zu meinen Lasten. Ihm reicht dies nicht, glaub ich zumindest, reden geht ja mit ihm nicht mehr. 

Er hatte jetzt das JA eingeschaltet, die haben mich im Aug 2026 zur Auskunft und Weieterzahlung der 500 Euro aufgefordert, ich hab den obigen Sachverhalt dargestellt, noch vor Ablauf der Frist haben die mir nun aber mitgeteilt, dass diese ihm den Rechtsweg empfohlen hätten, da ich ja angeblich nicht zahlen wolle, sie selbst nun nicht mehr zuständig seien. Das Nebeneinkommen sei Überobligatorisch und nicht anrechenbar, zudem hätte er (entgegen einer WhatsApp die mir von ihm vorliegt) keine Einkünfte. Wir lügen uns also mal die Taschen voll. Im Studium wird er mutmaßlich ohne Nebenjobs auch nicht klarkommen, eben da er weit über den typischen Verhältnissen lebt.

Ich hab mehrfach klargestellt, dass ich zahlen werde, aber eben nur das was ihm zusteht. Ich habe angeboten, das wir Gespräche hierüber führen. Er meinte zwar, er wolle nicht vor Gericht ziehen, geht aber regelmäßig auf meine Angebote nicht ein. 

Meine Frage hierzu:

a) wo hört überobligatorische Einkommen auf, ich zahl doch nicht wenn er schon genug zum Leben hat
b) ist das „überobligatorische“ überhaupt so, in den Unterhaltrechtlichen Richtlinie NRW steht „wird voll angerechnet“
c) muss ich Auskunft geben, wenn ich schon keine bekomme ? Wenn er seinen Bedarf nicht mal offenlegt?

Ich rechne jetzt mit einem anwaltlichen Schreiben. Offensichtlich tut er sich schwer mir in die Augen zu schauen und mich direkt anlügen zu müssen. Mama wird ihr bestes dazu beitragen, die Sache eskalieren zu lassen.
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Unterhalt ab 18 bei Einkünften neben Studium - von IPAD3000 - 17-09-2026, 18:56

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