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Unterhalt ab 18 bei Einkünften neben Studium
#8
(18-09-2026, 15:11)IPAD3000 schrieb: Vielleicht sollte ich vorab „schießen“ und seine überfällige Auskunft einklagen?

Solange das Kind nichts konkretes haben will, muss es auch nicht sagen, was es hat. Eine Klage auf Auskunft deinerseits würde aus dem Saal geblasen.

Die Auskunft dient im Unterhaltsrecht nicht deiner Neugier, sondern dazu, einen konkreten Unterhaltsanspruch berechnen zu können. Solange das Kind keinen Unterhalt verlangt, gibt es nichts zu berechnen. Damit fehlt dem Vater regelmässig das rechtliche Interesse daran, die Einkommensverhältnisse des Kindes gerichtlich aufklären zu lassen.

Man kann es auch mit einem Kauf vergleichen: Wenn jemand nur nach dem Preis eines Autos fragt, aber gar nicht kaufen will, kann der Verkäufer nicht verlangen, dass der Interessent ihm seine Kontoauszüge vorlegt, ob der überhaupt Geld hat. Erst wenn das Kind tatsächlich Unterhalt fordert, entsteht für den Vater ein nachvollziehbares Bedürfnis zu prüfen, ob und in welcher Höhe überhaupt noch Unterhalt geschuldet sein könnte. Dann kann ein eigener Auskunftsanspruch bestehen.

Ohne geltend gemachten Unterhaltsanspruch gibt es nichts zu berechnen. Ohne etwas zu berechnen gibt es keinen Bedarf an einer Auskunft. Eine Auskunftsklage des Vaters wäre deshalb mangels Rechtsschutzbedürfnis oder mangels fälligen Auskunftsanspruchs zum Scheitern verurteilt.

Ich kenne auch schon die nächste Frage: Das Kind will dann schliesslich und endlich einen bestimmten Unterhaltsbetrag, gibt aber nicht oder unvollständig Auskunft. Was nun, um Himmels willen?!

Dann muss es die Tatsachen offenlegen, die für die Berechnung dieses Anspruchs erforderlich sind. Wer eine Rechnung schickt, muss auch erklären können, wie er auf den Betrag gekommen ist.

Verweigert das Kind diese Auskünfte, kann der Vater sagen: Solange du die zur Berechnung notwendigen Informationen nicht vorlegst, kann ich deinen Anspruch nicht prüfen und du kriegst nichts. Wenn das Kind dann klagt, wird der Richter sagen: Liebes Kind, du hast ja die Voraussetzungen gar nicht erfüllt, du musst erstmal selber Auskunft geben, wenn du das nicht tust, dann können wir uns auch nicht über die Höhe eines Anspruchs unterhalten.

Durch die reine Aussage des Kindes "Gib mir 1000 EUR" wird keine Vollstreckbarkeit ausgelöst! Dann klagst du nicht gegen das Kind auf irgendwas, sondern sagst: Gerne doch! Wenn du die Auskunft nebst Nachweisen vorgebracht hast, rechnen wir das nach und ich zahle dann auch gleich, wenns stimmt. Also zeig mal, oder raus hier.
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RE: Unterhalt ab 18 bei Einkünften neben Studium - von p__ - 18-09-2026, 17:09

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