18-09-2026, 17:32
(18-09-2026, 15:11)IPAD3000 schrieb: Noch hat er keine Anwalt, daher werde ich mir die Auskunft erstmal verkneifen, der Anwalt wird nicht einfach klagen, er wird mir eine Nachfrist geben und meinem Sohn sicherlich mitteilen, dass er seine gleich beifügen sollte. Oder irre ich ?
Sollte der zukünftige Anwalt zu der Überzeugung gelangen, dass der Sohn ein ordnungsgemäßes Auskunftsverlangen an den Vater gerichtet hat, könnte er auch ohne weitere Aufforderung gerichtlich loslegen. Stufenantrag (früher Stufenklage) heißt das wohl.

